Kopfzeile

Inhalt

Zuzug / Umzug / Wegzug

24. Januar 2023

Informationen betreffend Zuzug, Umzug oder Wegzug mit schulpflichtigen Kindern

Die An- bzw. Abmeldung bei den Schulen sollte frühzeitig erfolgen, um einen für Ihre Kinder möglichst reibungslosen Schulwechsel zu gewährleisten. Die An- bzw. Abmeldung auf der Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinden kann nötigenfalls auch erst später erfolgen.

 

Zuzug nach Dornach mit schulpflichtigen Kindern

Schulpflichtige Kinder sind wie folgt zu melden:

Besuch der Volksschule an den Schulen Dornach (Kindergarten, Primarschule, Sekundarstufe I):
Bitte melden Sie Ihre schulpflichtigen Kinder raschmögllich (möglichst schon vor dem effektiven Zuzug) bei der Schulleitung der Schulen Dornach mittels Formular "Neueintritt" an.

Formuar: Eintritt_SchulenDornach
 

Besuch einer Privatschule im Kanton Solothurn:
Melden Sie Ihre schulpflichtigen Kinder bis spätestens 10 Tage nach Zuzug bei der Schulleitung der Schulen Dornach schriftlich ab und reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Schulbestätigung der privaten Schulverwaltung

Besuch einer Privatschule ausserhalb des Kantons Solothurn:
Melden Sie Ihre schulpflichtigen Kinder spätestens bis 10 Tage nach Zuzug bei der Schulleitung der Schulen Dornach schriftlich ab und reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Schulbestätigung der privaten Schulverwaltung

Ausserdem müssten ausserkantonale Schulbesuche beim Volksschulamt gemeldet werden. Melden Sie sich spätestens 10 Tage nach Zuzugsdatum beim Volksschulamt des Kantons Solothurn und reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • begründetes Gesuch, dass der private ausserkantonale Schulbesuch auf Ihren Wunsch erfolgt
  • Schulbestätigung der privaten Schulverwaltung

Das Gesuch ist postalisch einzureichen an:
Volksschulamt Kanton Solothurn
Kreuzackerstrasse 1
Postfach
4502 Solothurn

Nach der Prüfung des Gesuchs erhalten Sie vom Volksschulamt eine entsprechende Verfügung «Befreiung von der Schulpflicht im Kanton Solothurn».

 

Umzug

Bei einem Umzug innerhalb Dornachs, melden Sie Ihre neue Adresse nebst der Meldung auf der Einwohnerkontrolle auch bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes bzw. den Klassenlehrpersonen Ihrer Kinder und bei der Schulleitung der Schulen Dornach.

 

Wegzug

Wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern von Dornach wegziehen, dann melden Sie Ihre Kinder mittels Formular „Austritt“ von den Schulen Dornach ab.

Formuar: Austrittsformular_SchulenDornach

Melden Sie Ihre Kinder möglichst frühzeitig an der Schule des neuen Wohnortes an.
(Die Anmeldung muss über Sie erfolgen, die Schulen Dornach übernimmt keine Anmeldungen.)

 

Schulpflicht

Im Auftrag des Departements für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn, hat die kommunale Aufsichtsbehörde – in Dornach die Bildungskommission unterstützt durch die Schulleitung der Schulen Dornach – sicherzustellen, dass alle schulpflichtigen Kinder eine Schule besuchen. Aus diesem Grund müssen alle in Dornach wohnhaften Schülerinnen und Schüler bei der Schulleitung der Schulen Dornach gemeldet sein, auch solche, welche eine private oder auswärtige Schule besuchen.

Die Schulpflicht im Kanton Solothurn dauert insgesamt 11 Jahre und umfasst 2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule und 3 Jahre Sekundarschule. Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder nach der Vollendung des vierten Lebensjahrs. Die Eltern können nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll.

Schulen Dornach