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Zugehörige Objekte

Bei einem Umzug innerhalb Dornachs, melden Sie Ihre neue Adresse nebst der Meldung auf der Einwohnerkontrolle auch bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes bzw. den Klassenlehrpersonen Ihrer Kinder und bei der Schulleitung der Schulen Dornach.

Die Schulen Dornach bieten im Schuljahr 2023/2024 interne Nachhilfe-/Coaching-Lektionen für Primarschülerinnen und -schüler an.

Die Lektionen finden folgendermassen statt:

jeweils dienstags von 15.35-16.20 Uhr
bei Herrn Cristian Escribano, Zimmer 9 (Mittelstufentrakt) im Schulhaus Brühl, Gempenring 34

jeweils dienstags von 16.30-17.15 Uhr
bei Herrn Claudio Sutter, Zimmer 8 (Mittelstufentrakt) im Schulhaus Brühl, Gempenring 34

Ziel der Lektionen:     
– Hilfe/Unterstützung bei den Hausaufgaben
– Unterstützung bei Fragen zum Lernstoff und zu schulischen Inhalten
– Organisation des Wochenplans

Die Nachhilfe-/Coaching-Lektionen können ohne Voranmeldung von allen Schülerinnen und Schülern der 1. bis 6. Primarklassen besucht werden.

Für die Reservation von Schulräumlichkeiten  füllen Sie bitte die Online-Anmeldung auf der Gemeindewebseite aus

www.dornach.ch >> Menü: Freizeit und Begegnung >> Rubrik: Sport- und Freizeitanlagen

direkter Link:
https://www.dornach.ch/raumreservation?standort=&kategorie=

Siehe schulergänzende Angebote >> Dienste

Im Donwload-Dokument finden Sie den Leitfaden zum Beschwerdemanagement.

Die eigentlichen Beschwerdeformulare werden von der Lehrperson bzw. von der Schulleitung augefüllt und stehen daher nicht als Download zur Verfügung.

Name
Beschwerdemanagement_Leitfaden.pdf Download 0 Beschwerdemanagement_Leitfaden.pdf

Wenn Sie sich als Familie dazu entschliessen, dass Ihr Kind eine private Schule besuchen soll, dann beachten Sie bitte folgendes Vorgehen.

Besuch einer Privatschule im Kanton Solothurn:
Melden Sie Ihre Kinder innerhalb von 10 Tagen beim bei der Schulleitung der Schulen Dornach schriftlich ab und reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Schulbestätigung der privaten Schulverwaltung

Besuch einer Privatschule ausserhalb des Kantons Solothurn:
Melden Sie sich innerhalb von 10 Tagen beim Volksschulamt des Kantons Solothurn und reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • begründetes Gesucht, dass der private ausserkantonale Schulbesuch auf Ihren Wunsch erfolgt
  • Schulbestätigung der privaten Schulverwaltung

Zum Besuch einer ausserkantonalen Privatschule muss beim Volksschulamt ein begründetes Gesuch eingereicht werden. Nach der Prüfung des Gesuchs erhalten Sie vom Volksschulamt eine entsprechende Verfügung „Befreiung von der Schulpflicht im Kanton Solothurn“.

Das Gesuch ist einzureichen an folgende Adresse:
Volksschulamt Kanton Solothurn
St. Urbangasse 73
4509 Solothurn

Siehe schulergänzende Angebote >> Dienste

Die Bibliothek der Primarschule befindet sich im Gebäude der Mittelstufe und darf von allen Schülerinnen und Schülern der Primarschule Dornach benutzt werden. Im Regelfall können max. zwei Medien (Bücher, CDs und DVDs) für einen Monat ausgeliehen werden.

Öffnungszeiten im Schuljahr 2021/2022:
Dienstag, 15.30 - 16.00 Uhr  / Donnerstag, 12.00 - 12.30 Uhr
oder in Begleitung einer Lehrperson

Die Bibliothek der Sekundarstufe befindet sich im Gebäude der Sek B im Zimmer S4 im zweiten Stock und darf von allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule Dornach benutzt werden.

Öffnungszeiten: Freitag, 10.05 - 10.20 Uhr oder in Begleitung einer Lehrperson

Während der Schulzeit werden 4 Checks durchgeführt.

Check P3 und P5 in der 3. bzw. in der 5. Primarklasse sowie die Checks S2 und S3 in der 2. und 3. Sekundarklasse.

Informationen zu den Checks erhalten Sie hier

Informationen zu Mindsteps erhalten Sie hier

Seit einigen Jahren gehören die Digitalen Medien zu unserem Alltag. Auch unsere Kinder werden immer früher vermehrt mit ihnen konfrontiert. Deswegen brauchen sie die aktive Begleitung von Erwachsenen. Folgende Dinge gilt es dabei zu beachten:

  • Begleitung ist besser als Verbote
  • Kinder brauchen medienkompetente Vorbilder
  • Beachten Sie Altersfreigaben
  • Bildschirmzeiten gemeinsam festlegen
  • Bildschirme sind keine Babysitter
  • TV, PC und Spielkonsole gehören nicht ins Kinderzimmer
  • Schauen Sie genau, mit wem Ihr Kind chattet
  • Vorsicht mit privaten Daten im Netz
  • Offene Gespräche sind besser als Filtersoftware

Weitere Informationen zu den Digitalen Medien und dem entsprechenden Umgang finden Sie unter JugendundMedien

Zudem bietet Pro Juventute einen Cyber-Risiko-Check an, der anzeigt, ob Ihr Kind von Sexting, Cybermobbing, Hackerattacken oder anderen Gefahren im Netz betroffen oder gefährdet ist. Unter folgender Website finden Sie nebst dem Cyber-Risiko-Check auch praktische Tipps für einen sicheren Auftritt im Netz: Cyber-Risiko-Check

Weitere Informationen zu den Risiken von Sexting finden Sie unter ProJuventute

Das Schulgesetz des Kantons Solothurn regelt die Handhabung bezüglich Absenzen, Dispensationen und Urlaub. Folgende Paragraphen sind dem Volksschulgesetz Kanton Solothurn entnommen. Das Dokument in voller Länge kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Volksschulgesetz Kanton Solothurn

§ 22 Ein schulpflichtiges Kind (ab dem 1. Kindergartenjahr) darf nicht ohne wichtigen Grund dem Unterricht fernbleiben.

§ 23 Bleiben Schülerinnen oder Schüler unbegründet dem Unterricht fern, werden die Eltern von der Lehrperson informiert. Im Wiederholungsfall kann die Schulleitung Meldung beim Oberamt erstatten und / oder die Eltern mit bis zu Fr. 1000.- büssen.

§ 26 Absenzen von bis zu vier aufeinander folgenden Halbtagen:

Die Eltern richten rechtzeitig  (spätestens 4 Wochen vor dem Ereignis) ein mündliches oder schriftliches Gesuch an die Klassenlehrperson. Das Gesuch muss begründet sein.

Längere Absenzen: Die Eltern richten rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vor dem Ereignis) ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung (ist auch per Mail möglich). Das Gesuch muss begründet sein.

§ 27 Die Schule muss unverzüglich benachrichtigt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler kurzfristig den Unterricht nicht besuchen kann (z. B. im Krankheitsfall). Bitte melden Sie dies der Klassenlehrperson.

§ 28 der Vollzugsverordnung: Jokertage

Für die Schulen Dornach gelten folgende Regeln:

  1. Jede Schülerin, jeder Schüler kann pro Schuljahr 2 Jokertage beziehen.
  2. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines halben Tages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen.
  3. Die Jokertage müssen nicht begründet sein.
  4. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson spätestens 3 Tage vor dem Bezug der Jokertage schriftlich via Dispensationsgesuch.
  5. Wenn bereits vor dem Gesuch der Eltern Lernkontrollen für den betreffenden Tag abgemacht sind, besteht kein Anrecht auf Jokertage.
  6. Für folgende Anlässe gelten Sperrdaten (d.h. es können keine Jokertage bezogen werden):
    1. während Projekttagen und –wochen
    2. bei Sportanlässen der Schule
    3. in den 9. Klassen: während der beiden Projektwochen "Berufswelt" und der Präsentationen der Projektarbeiten
    4. während der 2 letzten Schulwochen vor den Sommerferien.
  7. Die Schulleitung behält sich vor, für ausserordentliche Anlässe der Schule Sperrdaten festzulegen.

 

Das Formular "Dispensationen, Jokbertage und Absenzen" finden Sie unter der Rubrik "Formulare" oder unser diesem Link: Dispensationsformular

Name
Dispensationen_SchulenDornach.pdf Download 0 Dispensationen_SchulenDornach.pdf

Für einen guten Start Ihres Kindes in den Kindergarten finden Sie hier ein paar praktische Tipps und Anregungen. Sie können Ihr Kind mit nachfolgenden Tätigkeiten unterstützen.

Selbständigkeit

  • Selbständig auf die Toilette gehen
  • sich an- und ausziehen (Jacke, Schuhe, Finken), auf praktische Kleidung achten
  • sich die Hände waschen und abtrocknen
  • sich über eine gewisse Zeitspanne alleine beschäftigen (alleine spielen) können
  • Kindergartenweg gemeinsam ablaufen und anschauen

Soziale und emotionale Entwicklung

  • Regeln einhalten können
  • Grenzen akzeptieren können (Ja und Nein)
  • Ablösung von Zuhause (versuchen Sie, Ihr Kind auf die Fremdbetreuung vorzubereiten)
  • mit anderen Kindern spielen und teilen lernen
  • neue Bezugspersonen akzeptieren können

Folgendes muss Ihr Kind noch nicht können (lernt es im Kindergarten):

  • Namen schreiben
  • Schuhe binden
  • zählen können
  • Farben benennen   

Informationen zu Elternrat finden Sie unter Schulinformationen >> Elternrat

Schwimmhalle Gwänd, Gwändweg 23
Öffnungszeiten: Mi 14 - 16 Uhr (geschlossen an Feiertagen, in den Schulferien und von Mai bis Oktober)

Gartenbad Weiden/Glungge, Birsweg 24
Öffnungszeiten: Mo - So 10.00 - 19.00 Uhr (bei schönem Wetter in den Sommermonaten)

Sportanlage Gigersloch, Grundackerstrasse 12

Kinderspielplätze

  • Wollmattweg, bei der Migros
  • Quidumweg, hinter der Gemeindeverwaltung
  • Steinmattweg, im Apfelsee
  • Untererli, in Oberdornach

Sportclub Dornach, www.scdornach.ch

Turnverein Dornach: MuKi-Turnen, KITU, JUGI, Hip-Hop, uvm., www.tvdornach.ch

Pfadfinder St. Mauritius, www.pfadistmauritius.ch

Fundachen werden an folgenden Orten aufbewahrt:

Primarschule:
Fundkisten beim Eingang der Mittelstufe und beim Eingang der Unterstufe
Wertgegenstände im Glaskasten beim Eingang der Mittelstufe (Hauswartung kontaktieren)

Turnhalle Bruggweg, Gwänd und Schwimmhalle:
Fundsachen werden in der jeweiligen Lehrergarderobe deponiert (Hauswartung oder Lehrperson vor Ort kontaktieren).

Sämtliche Fundsachen werden in der ersten Woche der Sommerferien entsorgt.

Hauswartung:
Paolo Bloisi
Telefon 061 705 50 56
paolo.bloisi@dornach.ch

Kontakt

Paolo Bloisi
paolo.bloisi@dornach.ch

Hauswartung der Schulanlage Brühl, Bruggweg,  Turnhalle- und Schwimmhalle Gwänd und der Kindergärten:


Paolo Bloisi
Gempenring 34, 4143 Dornach
Telefon 061 705 50 56

paolo.bloisi@dornach.ch

Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Solothurn unterstützt Eltern bei der Kinderbetreuung:

  • wenn sie gesundheitliche Probleme haben, hospitalisiert werden müssen oder sie sich vorübergehend in einer schwierigen Situation befinden
  • wenn ihr Kind krank ist und die Eltern zur Arbeit müssen
  • wenn sie Entlastung benötigen nach einer Geburt/Mehrlingsgeburt
  • wenn die übliche Betreuungslösung ausnahmsweise nicht verfügbar ist.

Die Einsätze sind kurzfristig abrufbar. Eine ausgebildete Betreuerin kümmert sich zu Hause bei der Familie liebevoll um die Kinder.

Wenn Sie die Kinderbetreuung zu Hause RoKi in Anspruch nehmen möchten oder Fragen haben, rufen Sie an unter 032 622 37 20, Mail: roki@srk-solothurn.ch

Weitere Informationen finden Sie unter SRK-Solothurn

Gemäss Schulgesetzt des Kantons Solothurhn gelten für Absenzen:

§27 Die Schule muss unverzüglich benachrichtig werden, wenn ein Schüler/eine Schülerin kurzfristig den Unterricht nicht besuchen kann (z.B. im Krankheitsfall).

Bitte meden Sie Ihr Kind vor dem Unterricht bei der Klassenlehrperson ab.
Sollte die Klassenlehrperson nicht erreichbar sein, melden Sie sich auf dem Schulsekretariat.

Nach der Absenz muss der Klassenlehrperon eine kurze schriftliche Begründung abgegeben werden.

 

Die Ludothek Dornach bietet den Kindern die Möglichkeit, verschiedenste Spiele auszuleihen oder an Spielfesten zusammen zu spielen.

Kontakt: Ludothek Dornach, Bruggweg 106, 4143 Dornach

E-Mail: ludodornach@gmx.ch
Ludo-Telefon: 077 470 84 82

Öffnungszeiten: Di 15.00 - 16.30 Uhr; Mi 14.30 - 16.00 Uhr

Während den Schulferien bleibt die Ludothek geschlossen.

Weitere Informationen finden Sie unter Ludothek Dornach

Sollten Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrperson.

Ein Merkblatt zum Thema Läuse finden Sie als Download.

Eine eventuelle Kontrolle aller Schüler/Schülerinnen einer Klasse durch die "Laus-Tante" wird durch die jeweilige Klassenlehrperson koordiniert.

Name
Lausebrief_SJ1920.pdf Download 0 Lausebrief_SJ1920.pdf

in der Schwimmhalle Gwänd, Gwändweg 23, 4143 Dornach

in den Wintermonaten (nach den Herbstferien bzw. Mitte Oktober bis April/Mai)
jeweils Mittwochs
von 14.00-16.00 Uhr

Eintritt:
Kleinkinder: gratis
Kinder (ab Kindergarteneintritt) CHF 1.00
Erwachsene (ab 16 Jahren): CHF 2.50
Vergünstigungen für CARITAS, FamilienpassPLUS, KulturLegi
 

siehe Aktuelles > offene Stellen

Der interkonfessionelle Religionsunterricht der Schulen Dornach steht allen Schülerinnen und Schülern unabhängig ihrer Religion und Konfession offen und wird von den Landeskirchen ökumenisch verantwortet. Die Religionslehrpersonen werden von der katholischen und der reformierten Kirchgemeinde angestellt und entlöhnt. Die ausserschulischen Angebote der Erstkommunion, der Firmung und der Konfirmation setzen allerdings einen verbindlichen Besuch des Religionsunterrichts voraus.

Das wichtigste Ziel des Religionsunterrichts ist das Vermitteln von ethischen Grundwerten auf dem Hintergrund der biblischen Überlieferungen, im Besonderen auch am Beispiel von Jesus. In diesem Zusammenhang sind für die Religionslehrpersonen gegenseitiger Respekt, Achtung, Toleranz und Wertschätzung von grosser Bedeutung. Sie orientieren sich dabei immer wieder lebensnah an den Fragen: Wie gehen wir miteinander um? Was ist der Sinn des Lebens? Woher kommen wir, wohin gehen wir? Wie gehen wir mit der Schöpfung um?

Die Religionspädagoginnen und Religionspädagogen verstehen ihren Auftrag als Ergänzung zum Elternhaus. Die Unterstützung und Akzeptanz der Schulleitung und der Lehrkräfte sind dabei von grosser Bedeutung. Melden Sie sich für ein allfälliges Gespräch oder für Auskünfte ungeniert bei untenstehenden Personen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung!

Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben das Recht nach vorhergehender Ankündgigung bzw. Absprache mit der Lehrperson die Klassen ihrer Kinder zu besuchen.

Primarschule

  • Die Fahrzeuge werden an den dafür vorgesehenen Plätzen parkiert.
  • Der Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Eimer. (Ideal sind Znünis ohne Verpackung in einer Znünibox.)
  • Während den Unterrichtszeiten ist das Velo-, Scooter-, Skateboard- und Inlinefahren auf dem Pausenplatz verboten. Während der Pausen darf nur auf dem Vorplatz zur Aula gefahren werden.
  • Zu Pflanzen und Bäumen auf dem Schulhausareal wird Sorge getragen.
  • Veloparkplatz und Trottoir gehören nicht zum Pausenplatz.
  • Die Kinder verbringen die Pausen draussen und bleiben dabei auf dem Pausenplatz.
  • Fussballspielen: Ein Ball auf dem Dach wird nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person wieder geholt. Ballspiel gegen die graue Wand ist erst ab 16.30 Uhr erlaubt. Während der Pause darf nur auf dem unteren Pausenplatz auf den Grünflächen und dem Sammelpunkt-Platz Fussball gespielt werden.
  • Spielkiste: Zu den Spielgeräten wird Sorge getragen. Nach dem Läuten werden die Spielgeräte umgehend zurückgebracht.
  • Das Schulhaus darf ab 7.45 Uhr lautlos durch die für jede Klasse zugewiesene Tür betreten werden. Spätestens beim Läuten der Glocke sollen alle Kinder das Schulhaus betreten.
  • Während den Unterrichtszeiten ist der Gebrauch elektronischer Unterhaltungsmedien verboten.
  • Der Gang ist eine ruhige Zone, d.h. kein Rennen, kein Schreien, kein Ballspiel, kein Kämpfen.
  • In der Garderobe herrscht Ordnung.
  • Das WC verlassen wir so, wie wir es gerne antreffen würden.
  • Wir gehen freundlich und fair miteinander um, sind höflich und hilfsbereit. Die Kinder befolgen die Anweisungen aller Lehrpersonen. Streitereien werden ohne Gewalt gelöst und persönliche Grenzen akzeptiert.

 

Sekundarschule

  • Respektvoller Umgang: Wir hören einander zu. Wir lassen einander ausreden. Wir sprechen in einem angemessenen Ton.
  • Sorgfältiger Umgang mit Material und Umgebung: Wir tragen Sorge zu allen Materialien der Schule. Wir werfen kein Material herum oder zerstören es mutwillig. Wir halten die Schulräume, Gänge und den Pausenhof sauber und ordentlich.
  • Pünktlichkeit: Wir betreten das Schulhaus am Morgen beim ersten Gongschlag. Beim zweiten Gongschlag sitzen wir bereit für den Unterricht (mit Material) am Platz. Nach dem Sportunterricht dürfen wir 5 Minuten später in der nächsten Lektion erscheinen. Wir nutzen die 5-Minuten-Pausen, um das Zimmer zu wechseln, das Material bereitzulegen und die Toilette aufzusuchen.
  • Verlässlichkeit: Wir halten Abmachungen ein. Wir nehmen unsere Verpflichtungen (Hausaufgaben, Ämtchen, Pünktlichkeit usw.) ernst. Wir halten die Schulhaus- und Klassenregeln ein. Während den Pausen halten wir uns auf dem Schulhausareal auf. Das Handy bleibt während der Schulzeiten (auch in den Pausen) ausgeschaltet. Wir rauchen auf dem Schulhausareal nicht.
  • Elektronische Geräte: Auf dem ganzen Schulareal sind die elektronischen Geräte weder sicht- noch hörbar. Sie sind in der Regel ausgeschaltet. Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen wird das Gerät eingezogen und erst wieder zurückgegeben, wenn die Erziehungsberechtigten vom Vorfall Kenntnis genommen haben. Die Nutzung der digitalen Medien in speziellen Situationen ist mit den jeweiligen Lehrpersonen im Voraus zu vereinbaren. Im Rahmen des Unterrichts und in Absprache mit den Lehrpersonen ist die verantwortungsvolle Nutzung der elektronischen Geräte möglich.   
  • Datenschutz: Aus Gründen des Datenschutzes ist es verboten, ohne Wissen und Zustimmung der betroffenen Person, diese zu fotografieren, zu filmen oder Tonaufnahmen von ihr zu machen und die digitalen Aufnahmen zu verbreiten. Zuwiderhandlungen können polizeiliche Ermittlungen und Verfahren zur Folge haben. Schüler/innen sind ab 10 Jahren strafrechtlich mündig.

Die Schulnachrichten der Schulen Dornach erscheinen zwei Mal pro Jahr.

Erscheinungsdaten kurz vor den Sommerferien sowie kurz vor den Weihnachtsferien.

Die Schulnachrichten werden jeweil dem jüngsten Kind der Familie abgegeben.

Die Schulvereinbarung regelt das Zusammenleben an den Schulen zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und Schulleitung. Alle Beteiligten tragen dazu bei, dass dies möglich ist.

Wir nehmen einander an, so wie wir sind, begegnen uns mit Achtung und Fairness und suchen bei Schwierigkeiten gemeinsam nach Lösungen.

Ich als Schülerin oder Schüler leiste meinen Beitrag, indem ich …

  • im Unterricht aufmerksam und aktiv mitarbeite und meine Fähigkeiten entsprechend einbringe
  • pünktlich zum Unterricht erscheine, die Arbeitsmaterialien dabei und die Hausaufgaben erledigt habe
  • mich an Klassen- und Schulregeln halte
  • meine Mitschülerinnen und Mitschüler unterstütze, niemanden störe oder am Lernen hindere
  • allen mit Respekt begegne und auf Gewaltandrohung und jegliche Gewalt verzichte
  • alle Elternbriefe, Mitteilungen und Tests schnell und zuverlässig zu Hause und in der Schule abgebe

 

Ich als Elternteil oder Erziehungsberechtigte/r unterstütze die Schule, indem ich …

  • zu Hause die Grundbedingungen für ein erfolgreiches Lernen schaffe: Erholung und Schlaf, gesunde Ernährung, kontrollierter Medienkonsum, genügend Bewegung, ruhiger Arbeitsplatz, genügend Arbeitszeit
  • mich über die Vorgänge des Schullebens informiere und an Veranstaltungen wie Elternabenden und Standortgesprächen teilnehme
  • unser Kind in seiner Selbstverantwortung unterstütze, sei es beim Erledigen der Hausaufgaben oder beim Bewältigen des Schulweges
  • darum besorgt bin, dass unser Kind regelmässig und pünktlich den Unterricht besucht
  • die Klassenlehrperson angemessen über gesundheitliche, soziale und familiäre Probleme informiere
  • unser Kind dabei unterstütze, die nötigen Schritte zur Berufsfindung zu unternehmen

 

Ich als Lehrerin oder Lehrer

  • nehme Führung und Verantwortung im Schulalltag wahr
  • achte jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit mit seinen Fähigkeiten und begegne ihm mit Wohlwollen
  • gestalte und plane einen lehrreichen Unterricht mit angepassten Lehr- und Lernformen
  • bin den Kindern ein Vorbild, indem ich ihnen mit Wertschätzung begegne und ihre Leistungen anerkenne

 

Ich als Schulleiterin oder Schulleiter

  • fördere die Zusammenarbeit aller an der Schule beteiligten Personen
  • sorge für eine gute Kommunikation
  • informiere über organisatorische und pädagogische Massnahmen

 

Grundlagen

  • das Leitbild der Schule
  • die Schulhausordnung
  • das Schulgesetz*
  • das Rahmenkonzept Qualitätsmanagement für Kindergarten und Volksschule*
  • der Leitfaden des Departements für Bildung und Kultur zum Umgang mit schwierigen Schulsituationen*
  • der Leitfaden für Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten*
  • die Qualitätsmerkmale für die Arbeit der Lehrperson*

*Weitere Informationen zu den markierten Grundlagen finden Sie unter www.vsa.so.ch

Name
Schulvereinbarung_SchulenDornach.pdf Download 0 Schulvereinbarung_SchulenDornach.pdf

Der Kindergarten- und Schulweg bietet Ihrem Kind die Gelegenheit, bedeutende Erfahrungen zu machen. Er ist ideal, um korrektes und sicheres Verkehrsverhalten zu üben und die Angst vor gefährlichen Kreuzungen und Verkehrssituationen zu verlieren. Ihr Kind entdeckt die Umgebung, geniesst die frische Luft und lässt sich von den täglich neuen Eindrücken inspirieren. Dadurch übt es Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und wirkt einem bewegungsarmen Verhaltensmuster entgegen. Sei es im Kindergartenalter noch an der Hand der Vertrauensperson oder in späteren Jahren zu zweit oder in einer Gruppe mit Freunden, der Kindergarten- und Schulweg ist in vieler Hinsicht wichtig und lehrreich. Ein Kind, das mit dem Auto zur Schule gefahren wird, wird dieser Erfahrungen beraubt.

Mehr Informationen finden Sie unter Schulwege.ch

Informationen zur Schulzahnpflege finden Sie unter:

schulergänzende Angebot > Dienste

Pro Senectute Kanton Solothurn leitet das Projekt 'Senioren im Klassenzimmer' im Auftrag des Kantons, welches rund 180 freiwillige Mitarbeitende und 40 Gemeinden umfasst. Das Projekt sucht Seniorinnen und Senioren, die für max. 4 Stunden pro Woche eine Schul- oder Kindergartenklasse besuchen. Dabei bereichern sie mit ihrer Lebenserfahrung den Schulalltag und fördern die Beziehungen zwischen den Generationen. Pädagogische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Einzig die Freude an der Arbeit mit Kindern zählt.

Möchten Sie sich gerne engagieren? Haben Sie Fragen zur Ausschreibung? Dann melden Sie sich bei der Schulleitung.

Bei Anfragen oder Bewerbungen für Stellvertretungen können Sie sich jederzeit an das Sekretariat wenden.

Telefon 061 705 50 50
schulen@dornach.ch

Kindergarten
1. Kindergarten-Jahr: Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag: 08.00-12.00 Uhr
2. Kindergarten-Jahr: Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr und Dienstag-Nachmittag 13.45-15.00 Uhr

Primarschule
Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr
Nachmittagsunterricht:
1./2. Klassen: Montag oder Dienstag (Halbklassenunterricht) und Donnerstag, 13.45-15.20 Uhr
3. Klassen: Montag, Dienstag und Donnerstag, 13.45-15.20 Uhr
4. Klassen: Montag, Dienstag und Freitag, 13.45-15.20 Uhr
5./6. Klassen: Montag und Dienstag, 13.45-16.20 Uhr sowie Freitag, 13.45-15.20 Uhr

Sekundarschule
Unterrichtszeiten: 07.40-12.00 Uhr und 13.45-17.10 Uhr
Unterricht nach Stundenplan

Unfall-/Krankenversicherung
Schüler und Schülerinnen sind nicht über die Schule gegen Unfall oder Krankheit versichert. Die Versicherung der Kinder liegt in der Verantwortung der Eltern.

Haftpflicht
Schäden, welche durch Schülerinnen oder Schüler gegenüber anderen Kindern, Lehrpersonen, Mobiliar oder dem Gebäude verursacht werden, gehen zu Lasten der Haftpflichtversicherung der Eltern.

Wissenswertes zur Volksschule im Kanton Solothurn

Jedes Kind hat das Recht und die Pflicht , die Volksschule zu besuchen. Kinder werden mit dem vollendeten vierten Lebensjahr (Stichtag 31. Juli) eingeschult. Die Eltern können nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll. Eine frühere Einschulung ist ausgeschlossen.

Das Schuljahr beginnt im August.

Das Unterrichtsangebot ist für Mädchen und Knaben gleich.

Schulpflicht
Die Schulpflicht dauert elf Jahre.

Schullaufbahn
Zyklus 1: 1.-2. Klasse Kindergarten und 1.-2. Klasse der Primarschule
Zyklus 2: 3.-6. Klasse der Primarschule
Zyklus 3: 1.-3. Klasse der Sekundarstufe I

Die Volksschule ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton, Gemeinden und Eltern. Alle Schulen im Kanton Solothurn sind geleitete Schulen.

Spezielle Förderung
Für Schülerinnen und Schüler, die ergänzend zum Regelunterricht Unterstützung brauchen, stehen die Angebote der Speziellen Förderung zur Verfügung.

Fremdsprachen im Kanton Solothurn
Als erste Fremdsprache wird ab der 3. Klasse der Primarschule Französisch unterrichtet, als zweite Fremdsprache ab der 5. Klasse Englisch.

Weiter Informationen entnehmen Sie dem Flyer „Die Volksschule im Überblick“ oder der Webseite des Volksschulamtes des Kantons Solothurn

https://www.so.ch/verwaltung/departement-fuer-bildung-und-kultur/volksschulamt/

Name
Flyer_Volksschule_deutsch.pdf Download 0 Flyer_Volksschule_deutsch.pdf

Wegzug

Wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern von Dornach wegziehen, dann melden Sie Ihre Kinder mittels Formular „Austritt“ von den Schulen Dornach ab.

Melden Sie Ihre Kinder möglichst frühzeitig an der Schule des neuen Wohnortes an.
(Die Anmeldung muss über Sie erfolgen, die Schulen Dornach übernimmt keine Anmeldungen.)

Die Ab- bzw. Anmeldung bei den Schulen sollte möglichst frühzeitig erfolgen, um einen für Ihre Kinder möglichst reibungslosen Schulwechsel zu ermöglichen. Die Ab- bzw. Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinden kann nötigenfalls auch erst später erfolgen.

Name
Formular_Austritt_SchulenDornach.pdf Download 0 Formular_Austritt_SchulenDornach.pdf

Beim Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule gilt es festzustellen, welchem Anforderungsniveau (B, E oder P) ein Kind entspricht. Grundsätzlich fungiert hierbei die Klassenlehrperson als Expertin bzw. Experte in der Passungsbeurteilung und verwendet folgende Einstufungskriterien:

  • Fachliche Leistung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht
  • Leistung und Leistungsentwicklung in allen Fächern
  • Arbeits- und Lernverhalten bezogen auf die Profile der Anforderungsniveaus B, E und P

Die fachliche Leistung wird mit Noten beurteilt. Hierbei besitzt die Klassenlehrperson einen Ermessensspielraum in der Notengebung. Die Zuteilung richtet sich nach folgenden, eindeutigen Notenwerten:

  • Niveau B: unter 4.6
  • Niveau E: 4.6 – 5.1
  • Niveau P: mindestens 5.2

Die Erziehungsberechtigten werden im Laufe der 5. Klasse der Primarschule über das Übertrittsverfahren in die Sekundarschule informiert. Für die Schülerinnen und Schüler erfolgt im selben Jahr der Vergleichstest Check P5 in der Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch. Dieser dient zur Standortbestimmung und zeigt eine Momentaufnahme des Leistungsstandes. Die Ergebnisse des Check P5 sowie das Zeugnis generell dienen der Klassenlehrperson als Hilfsmittel eine möglichst passende Prognose für die Eignung des Kindes für ein bestimmtes Anforderungsniveau zu erstellen.

Bei Uneinigkeit mit dem Übertrittsentscheid haben Sie als Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, Ihr Kind zu einer Kontrollprüfung anzumelden. Es gibt je eine Prüfung in Deutsch und Mathematik. Diese Prüfungen finden absichtlich terminlich knapp vor den Frühlingsferien statt, damit ein Lernen für den Test vermieden wird. Die Lernziele werden transparent gemacht und richten sich nach dem Stoff der Primarschule. Der Kanton ist zuständig für die Planung und Durchführung der Kontrollprüfung.

Erhält ein Kind die Einstufung des Anforderungsniveaus P, wird es in eine Sekundarschule der umliegenden Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft versetzt, da es zurzeit noch keine Klasse dieses Anforderungsniveaus in Dornach gibt.

Die Prophylaxe-Assistentin besucht zwei Mal pro Schuljahr alle Klassen (Kindergarten bis Sekundarschule).

Die Lektionen beinhalten einen Theorieteil (z.B. zu den Themen: Mundhygiene, gesunde Ernährung, etc.) sowie das praktische Einbrüsten.

Die Prophylaxe-Lektionen finden während des regulären Unterrichts statt und sind für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die Koordination erfolgt über das Schulsekretariat.

Schülerinnen und Schüler der Zyklen 1 + 2 erhalten ein Jahreszeugnis.
Abgabetermin ist der letzte Schultag vor den Sommerferien.
Zur Mitte des Schuljahres findet das Standortgespräch statt.

Schülerinnen und Schüler des Zyklus 3 erhalten zwei Mal pro Schuljahr jeweils zum Ende eines Semesters ein Semesterzeugnis.
Abgabetermin ca. Ende Januar und letzter Schultag vor den Sommerferien.

Während der Schulzeit werden die Original-Zeugnisse bei den jeweiligen Klassenlehrpersonen aufbewahrt. Am Ende der Primarschulzeit und nach Abschluss der Sekundarschule gehen die Original-Zeugnisse an die Familien der Schülerinnen und Schüler über.

Zuzug nach Dornach mit schulpflichtigen Kindern

Bei Zuzug nach Dornach sind schulpflichtige Kinder wie folgt zu melden:

Besuch der Volksschule an den Schulen Dornach (Kindergarten, Primarschule, Sekundarstufe I):
Bitte melden Sie Ihre schulpflichtigen Kinder raschmögllich bei der Schulleitung der Schulen Dornach mittels Formular "Neueintritt" an.

Besuch einer Privatschule im Kanton Solothurn:
Melden Sie Ihre Kinder beim Zuzug bei der Schulleitung der Schulen Dornach schriftlich ab und reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Schulbestätigung der privaten Schulverwaltung

Besuch einer Privatschule ausserhalb des Kantons Solothurn:
Melden Sie sich beim Zuzug beim Volksschulamt des Kantons Solothurn und reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • begründetes Gesucht, dass der private ausserkantonale Schulbesuch auf Ihren Wunsch erfolgt
  • Schulbestätigung der privaten Schulverwaltung

Zum Besuch einer ausserkantonalen Privatschule muss beim Volksschulamt ein begründetes Gesuch eingereicht werden. Nach der Prüfung des Gesuchs erhalten Sie vom Volksschulamt eine entsprechende Verfügung „Befreiung von der Schulpflicht im Kanton Solothurn“.

Das Gesuch ist einzureichen an folgende Adresse:
Volksschulamt Kanton Solothurn
Kreuzackerstrasse 1
Postfach
4502 Solothurn

Name
Formular_Eintritt_SchulenDornach.pdf Download 0 Formular_Eintritt_SchulenDornach.pdf